Entwarnung: Dauerhaft befreit vom Ausstellen

E-Rechnung für Kleinunternehmer:
Was wirklich Pflicht ist – und was nicht

Die gute Nachricht zuerst: Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG musst du niemals E-Rechnungen ausstellen – auch nicht ab 2028. Die Pflicht, die dich trotzdem betrifft: Seit dem 1. Januar 2025 musst du E-Rechnungen empfangen können. Hier steht, was das konkret bedeutet.

Stand: 04.08.2026 Grundlage: § 34a UStDV (JStG 2024)

Auf einen Blick – E-Rechnung als Kleinunternehmer

Ausstellen
Nie Pflicht – dauerhafte Befreiung nach § 34a UStDV. Papier & PDF bleiben erlaubt.
Empfangen
Pflicht seit 01.01.2025 – E-Mail-Postfach genügt, Archivierung unverändert & maschinenlesbar.
Freiwillig senden
Jederzeit erlaubt – ohne Zustimmung des Empfängers. Bei Bundesaufträgen (B2G) sogar nötig.
Software nötig?
Nicht zwingend – aber praktisch. Kostenloser Einstieg z. B. mit BillingEngine.

Ausstellen: Warum du dauerhaft befreit bist

Ursprünglich hätte die E-Rechnungspflicht ab 2028 auch Kleinunternehmer getroffen. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 (Zustimmung des Bundesrats am 22.11.2024) hat der Gesetzgeber das korrigiert: § 34a UStDV befreit Kleinunternehmer nach § 19 UStG ohne zeitliche Begrenzung von der Pflicht, E-Rechnungen auszustellen. Du darfst also auch nach 2028 weiter Papier- oder PDF-Rechnungen schreiben – dein Kunde muss dem nicht zustimmen.

Wichtig ist nur die Abgrenzung: Die Befreiung hängt an deinem Status als Kleinunternehmer. Überschreitest du die Umsatzgrenzen (seit 2025: 25.000 € Vorjahr / 50.000 € laufendes Jahr) und wirst regelbesteuert, greift für dich die normale Ausstellungspflicht nach dem Stufenplan. Ob du die Grenzen einhältst, kannst du mit unserem Kleinunternehmer-Rechner prüfen.

Empfangen: Die Pflicht, die auch dich betrifft

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können – ohne Übergangsfrist, ohne Ausnahme für Kleinunternehmer. Konkret heißt das:

  • Annehmen: Schickt dir ein Lieferant eine XRechnung oder ZUGFeRD-Rechnung, darfst du sie nicht zurückweisen und keine Papierrechnung verlangen. Laut BMF genügt ein E-Mail-Postfach als Empfangsweg.
  • Lesen können: Eine XRechnung ist reines XML ohne Leseansicht – zum Anzeigen brauchst du eine Software mit E-Rechnungs-Funktion oder einen Viewer.
  • Archivieren: Die XML-Datei muss unverändert und maschinenlesbar aufbewahrt werden (Aufbewahrungsfrist für Rechnungen: 8 Jahre). Ein Ausdruck auf Papier genügt nicht.
Praxis-Tipp: Lege eine feste E-Mail-Adresse für Eingangsrechnungen fest (z. B. rechnung@deine-domain.de) und einen Ordner, in dem die Original-Dateien unverändert liegen bleiben. Das erfüllt die Minimalanforderung auch ganz ohne neue Software.

Wann sich freiwilliges Ausstellen trotzdem lohnt

Auch wenn du nicht musst – in drei Situationen ist die E-Rechnung für Kleinunternehmer sinnvoll:

  • Firmenkunden mit umgestellten Prozessen: Größere Unternehmen verarbeiten Eingangsrechnungen ab 2027/2028 vollautomatisch. Lieferanten, die strukturierte Rechnungen liefern, werden bevorzugt – Papierrechnungen bedeuten dort Mehraufwand.
  • Öffentliche Aufträge (B2G): Für Rechnungen an Bundesbehörden ist die XRechnung bereits seit 2020 vorgeschrieben – unabhängig von deinem Kleinunternehmer-Status.
  • Wachstum absehbar: Wenn du die Kleinunternehmergrenze bald überschreitest, greift für dich die reguläre Pflicht. Wer seine Rechnungsstellung schon jetzt umstellt, hat den Übergang ohne Zeitdruck erledigt.

Brauchst du dafür Software?

Für die reine Empfangspflicht: nein. Für alles darüber hinaus nimmt dir eine Buchhaltungssoftware die Arbeit ab – sie zeigt eingehende E-Rechnungen lesbar an, archiviert GoBD-konform und erstellt auf Wunsch selbst E-Rechnungen per Klick. Für Kleinunternehmer besonders relevant:

BillingEngine

Dauerhaft kostenlos bis 3 Rechnungen/Monat – inklusive XRechnung & ZUGFeRD. Für viele Kleinunternehmer reicht das komplett.

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Lexware Office

Unser Testsieger, ab 7,90 €/Monat – wächst mit, falls du später aus der Kleinunternehmerregelung herauswächst (EÜR, UStVA, Lohn).

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Free-Tarif bis 3 Rechnungen/Monat, beste mobile App – gut, wenn du Belege unterwegs erfasst.

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Den vollständigen Funktionsvergleich aller sechs Programme findest du im E-Rechnung-Software-Vergleich; welche Software generell zu dir passt, im Ratgeber Buchhaltungssoftware für Kleinunternehmer.

E-Rechnungen empfangen & erstellen – kostenlos starten

Mit BillingEngine erfüllst du die Empfangspflicht und kannst freiwillig E-Rechnungen erstellen – dauerhaft kostenlos bis 3 Rechnungen im Monat.

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Häufige Fragen: E-Rechnung als Kleinunternehmer

  • Nein – und zwar dauerhaft. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde in § 34a UStDV geregelt, dass Kleinunternehmer nach § 19 UStG von der Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen befreit sind. Diese Befreiung gilt ohne zeitliche Begrenzung, also auch nach 2028. Kleinunternehmer dürfen weiterhin Papier- oder PDF-Rechnungen schreiben – oder freiwillig E-Rechnungen ausstellen.

  • Ja. Die Empfangspflicht gilt seit dem 1. Januar 2025 für alle inländischen Unternehmen ohne Ausnahme – auch für Kleinunternehmer. Wenn ein Lieferant eine E-Rechnung im XML-Format schickt, musst du sie annehmen, lesen können und unverändert archivieren. Laut BMF genügt für den Empfang ein E-Mail-Postfach.

  • Eine XRechnung ist eine reine XML-Datei ohne Leseansicht. Zum Anzeigen brauchst du entweder eine Buchhaltungssoftware mit E-Rechnungs-Funktion oder einen E-Rechnungs-Viewer. Am praktischsten ist eine Software, die eingehende E-Rechnungen automatisch einliest, anzeigt und GoBD-konform archiviert – kostenlose Einstiege gibt es z. B. bei BillingEngine.

  • Rechtlich musst du als Kleinunternehmer keine E-Rechnung ausstellen. Praktisch kann es aber sinnvoll sein: Größere Firmenkunden stellen ihre Eingangsprozesse komplett auf E-Rechnung um und bevorzugen Lieferanten, die das Format liefern. Bei öffentlichen Aufträgen des Bundes ist die XRechnung ohnehin vorgeschrieben. Mit passender Software erzeugst du E-Rechnungen mit einem Klick.

  • Nicht zwingend. Für die reine Empfangspflicht genügen ein E-Mail-Postfach und eine geordnete, unveränderte Aufbewahrung der Dateien. Eine Buchhaltungssoftware nimmt dir aber das Anzeigen, Prüfen und Archivieren ab und macht dich zukunftssicher, falls du die Kleinunternehmerregelung später verlässt – dann greift für dich die reguläre Ausstellungspflicht.

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