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Kleinunternehmer-Rechner 2026: Bin ich noch Kleinunternehmer?

Zum 1.1.2025 wurden die Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung deutlich angehoben — und die Regeln verschärft. Prüfe in 10 Sekunden, ob du die §19-UStG-Regelung noch nutzen kannst und wie viel Spielraum dir bleibt.

⏱️ 10 Sekunden Grenzen Stand 2025/2026 Ohne Anmeldung

Die Grenzen der Kleinunternehmerregelung 2025/2026

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG zum 1. Januar 2025 reformiert. Zwei Werte sind entscheidend:

Vorjahresgrenze
25.000 €

Dein Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr darf diese Grenze nicht überschritten haben. Vorher lag sie bei 22.000 €.

Laufende Grenze
100.000 €

Im laufenden Jahr darf dein Umsatz diese Grenze nicht überschreiten. Vorher: 50.000 €. Wird sie gerissen, endet der Status sofort.

⚠️ Wichtigste Änderung 2025: Früher galt: Überschreitest du im laufenden Jahr die Grenze, bleibst du für das Jahr noch Kleinunternehmer und wechselst erst im Folgejahr. Das ist vorbei. Seit 2025 endet die Regelung sofort mit dem Umsatz, der die 100.000 € überschreitet — ab dann musst du Umsatzsteuer ausweisen.

Tiefer ins Thema: Kleingewerbe vs Kleinunternehmer — der Unterschied und Kleinunternehmer-Rechnung korrekt schreiben.

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Du betreibst einen Blog für Gründer oder Selbstständige? Bette den Kleinunternehmer-Rechner gerne kostenlos ein — wir freuen uns über die Verlinkung als Quelle.

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Häufige Fragen

Seit 1.1.2025: Vorjahr max. 25.000 € (vorher 22.000 €), laufendes Jahr max. 100.000 € (vorher 50.000 €). Beide Grenzen beziehen sich auf den Bruttoumsatz (Gesamtumsatz).
Seit 2025 fällt die Kleinunternehmerregelung sofort weg, sobald die laufende Grenze überschritten wird — nicht erst im Folgejahr. Ab dem Umsatz, der die Grenze überschreitet, musst du Umsatzsteuer ausweisen und abführen.
Maßgeblich ist der Gesamtumsatz. Da Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweisen, entspricht ihr Umsatz faktisch dem Nettoumsatz — es zählt die Summe der vereinnahmten Entgelte.
Nein. Der Rechner gibt eine unverbindliche Orientierung anhand der gesetzlichen Grenzen. Bei Sonderfällen (unterjähriger Start, mehrere Tätigkeiten, EU-Geschäfte) solltest du einen Steuerberater hinzuziehen.
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