Gebrauchtwarenhändler, Antiquitätenhändler, Kunsthändler: Wer nach §25a UStG besteuert, braucht Software, die Differenzbesteuerung wirklich beherrscht – sonst drohen fehlerhafte Rechnungen und Ärger mit dem Finanzamt.
Die Differenzbesteuerung ist eine umsatzsteuerliche Sonderregelung für gewerbliche Händler, die gebrauchte Gegenstände von Privatpersonen oder nicht vorsteuerabzugsberechtigten Personen ankaufen und weiterverkaufen. Der entscheidende Unterschied zur normalen Umsatzbesteuerung:
USt wird auf den vollen Verkaufspreis berechnet.
Beispiel: Verkauf für 500 € → USt auf 500 €
USt wird nur auf die Handelsspanne berechnet.
Beispiel: Einkauf 300 €, Verkauf 500 € → USt auf 200 € Differenz
Das Ziel der Regelung: Eine Doppelbesteuerung soll vermieden werden. Da beim Einkauf von Privatpersonen keine Vorsteuer geltend gemacht werden kann, wäre eine volle Besteuerung des Verkaufspreises wirtschaftlich unzumutbar.
Typische Branchen und Anwendungsfälle:
Bei der Differenzbesteuerung darf die Umsatzsteuer auf der Rechnung nicht separat ausgewiesen werden – das ist gesetzliche Pflicht nach §25a Abs. 3 UStG. Wer dennoch einen USt-Betrag auf der Rechnung zeigt, schuldet diesen dem Finanzamt zusätzlich zur Margensteuer. Die Rechnung muss stattdessen den Hinweis tragen: „Differenzbesteuerung nach §25a UStG". Genau hier liegt die kritische Anforderung an Ihre Software: Sie muss solche Rechnungen korrekt erstellen können.
Welche Tools unterstützen §25a UStG – und wie gut?
| Software | §25a UStG | Rechnung ohne USt-Ausweis | Margenberechnung | Preis/Monat |
|---|---|---|---|---|
| sevDesk | ✓ unterstützt | ✓ ja | ✓ intern | ab 0 € |
| Lexware Office | ✓ unterstützt | ✓ ja | ✓ intern | ab 7,90 €* |
| WISO MeinBüro | ✓ unterstützt | ✓ ja | ✓ intern | ab 8,25 € |
| FastBill | ? unklar | ? prüfen | ? prüfen | ab 0 € |
| BuchhaltungsButler | ? unklar | ? prüfen | ? prüfen | ab 9 € |
| BillingEngine | ? unklar | ? prüfen | ? prüfen | 0 € (Freemium) |
* Lexware Office aktuell 50% günstiger (WM-Aktion). Preise ohne Gewähr, Stand Juni 2026. „?" = nicht offiziell bestätigt – vor dem Kauf direkt beim Anbieter anfragen.
Lexware Office unterstützt die Differenzbesteuerung und ist mit Abstand das günstigste Tool im Vergleich – aktuell sogar 50% reduziert. Für kleine Gebrauchtwarenhändler oder Händler mit überschaubarem Belegvolumen ist Lexware Office ein sehr solider Einstieg.
sevDesk ist unser Testsieger und unterstützt die Differenzbesteuerung zuverlässig. Besonders für Händler mit höherem Belegaufkommen lohnt sich sevDesk durch die starke Automatisierung: Belegerkennung per OCR, automatischer Bankabgleich und ein übersichtliches Dashboard.
WISO MeinBüro bietet den größten Funktionsumfang im Test und unterstützt §25a UStG. Besonders attraktiv für Händler, die mehrere Firmen oder Geschäftsbereiche verwalten: Die Desktop-Version ist mandantenfähig – mehrere Firmen in einer Lizenz.
Checkliste: Diese 4 Punkte sind Pflicht
Die Software muss Rechnungen erstellen können, bei denen die Umsatzsteuer nicht separat ausgewiesen wird. Stattdessen muss der Pflichthinweis „Differenzbesteuerung nach §25a UStG" erscheinen. Fehlt diese Funktion, ist die Software ungeeignet.
Die Steuer wird intern auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis berechnet – nicht auf den Gesamtbetrag. Die Software muss diese Logik korrekt umsetzen und an die Umsatzsteuer-Voranmeldung übergeben.
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung muss Differenzbesteuerungs-Umsätze korrekt in die richtigen Kennziffern eintragen. Fehler hier führen zu Nachforderungen durch das Finanzamt.
Beim Ankauf von Privatpersonen gibt es keine abziehbare Vorsteuer. Die Software muss sicherstellen, dass kein Vorsteuerabzug aus diesen Einkäufen gezogen wird – sonst droht eine Korrektur durch den Steuerberater.
Die Differenzbesteuerung ist eine Sonderregelung für gewerbliche Händler, die gebrauchte Gegenstände von Privatpersonen oder nicht vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern ankaufen. Umsatzsteuer wird nicht auf den vollen Verkaufspreis berechnet, sondern nur auf die Handelsspanne – die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis.
Nein. Bei Differenzbesteuerung darf die Umsatzsteuer auf der Rechnung NICHT separat ausgewiesen werden – das ist gesetzlich verboten (§25a Abs. 3 UStG). Wer dennoch einen USt-Betrag zeigt, schuldet diesen dem Finanzamt zusätzlich. Die Rechnung muss stattdessen den Hinweis „Differenzbesteuerung nach §25a UStG" tragen.
Bestätigt unterstützen §25a UStG: sevDesk, Lexware Office und WISO MeinBüro. Für FastBill, BuchhaltungsButler und BillingEngine ist die Unterstützung nicht bestätigt – bitte direkt beim Anbieter anfragen, bevor Sie das Tool für Differenzbesteuerung einsetzen.
Die Differenzbesteuerung gilt für gewerbliche Wiederverkäufer, die gebrauchte bewegliche körperliche Gegenstände ankaufen und weiterverkaufen. Voraussetzung: Beim Einkauf fiel keine oder keine vollständig abziehbare Vorsteuer an (Kauf von Privatpersonen, Kleinunternehmern etc.). Typische Branchen: Gebrauchtwagenhandel, Antiquitäten, Kunst, Schmuck, Secondhand-Mode, gebrauchte Elektronik.
Ja, das ist möglich und in der Praxis häufig: Viele Händler verkaufen sowohl regulär als auch über die Differenzbesteuerung. Gute Software-Lösungen wie sevDesk oder Lexware Office erlauben es, pro Rechnung oder pro Artikel zu wählen, ob normale oder Differenzbesteuerung angewendet wird.
Bei der Gesamtdifferenzbesteuerung (zulässig für bestimmte Branchen wie Gebrauchtwagenhandel) wird die Steuer nicht pro Einzelverkauf, sondern auf die Gesamtmarge des Besteuerungszeitraums (Monat oder Quartal) berechnet. Das vereinfacht die Abrechnung, erfordert aber eine sorgfältige Aufzeichnung aller Einkaufs- und Verkaufspreise. Sprechen Sie hierzu mit Ihrem Steuerberater, welche Methode für Ihre Branche sinnvoller ist.
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