Keine Pflicht zum Steuerberater: Mit moderner Lohnsoftware kannst du Löhne und Gehälter rechtssicher selbst abrechnen. Diese Anleitung führt vom ersten Mitarbeiter bis zur monatlichen Routine – aus über sieben Jahren eigener Praxis.
Bevor du den ersten Mitarbeiter anmelden kannst, brauchst du eine Betriebsnummer. Die gibt es kostenlos beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit (online). Sie identifiziert deinen Betrieb bei allen Sozialversicherungs-Meldungen.
Sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter meldest du über das DEÜV-Verfahren bei ihrer Krankenkasse an, Minijobber bei der Minijob-Zentrale. Dafür brauchst du: Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer, Krankenkasse, Geburtsdatum und die Vertragsdaten (Gehalt, Arbeitszeit, Beginn). Gute Lohnsoftware erledigt die Anmeldung elektronisch direkt aus dem Programm.
Wichtig bei Branchen mit Sofortmeldepflicht (z. B. Bau, Gastronomie, Gebäudereinigung): Die Anmeldung muss spätestens bei Beschäftigungsaufnahme erfolgen.
Theoretisch geht Lohnabrechnung auch per Hand – praktisch ist das wegen der Melde- und Berechnungspflichten kaum fehlerfrei machbar. Lohnsoftware wie unser Testsieger Lexware Office Lohn & Gehalt (ab 12,90 €/Monat) führt per Assistent durch die Einrichtung: Firmendaten, Betriebsnummer, Mitarbeiter-Stammdaten, Krankenkassen. Einmal angelegt, ist die monatliche Abrechnung Routine.
Jeden Monat stößt du die Abrechnung an (bei festen Gehältern: wenige Klicks; bei Stundenlöhnen: Stunden erfassen). Die Software berechnet Brutto, Abzüge und Arbeitgeberanteile und übermittelt automatisch:
| Sozialversicherung 2026 | Beitragssatz gesamt | davon Arbeitgeber |
|---|---|---|
| Rentenversicherung | 18,6 % | 9,3 % |
| Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | 1,3 % |
| Krankenversicherung | 14,6 % + Zusatzbeitrag (Ø 2,9 %) | die Hälfte |
| Pflegeversicherung | 3,6 % (Kinderlose ab 23: 4,2 %) | 1,8 % (Zuschlag trägt der Arbeitnehmer; Sachsen abweichend) |
Stand 2026, ohne Gewähr. Die Software rechnet immer mit den aktuellen Sätzen – das ist der große Vorteil gegenüber Excel.
Lohnunterlagen (Lohnkonten, Abrechnungen, Meldungen) musst du mindestens 6 Jahre aufbewahren. Cloud-Lohnsoftware archiviert automatisch GoBD-konform – ein Ordner-Archiv brauchst du nicht mehr.
Zu kompliziert? Dann gib die Abrechnung an ein Lohnbüro ab 8,90 €/Fall ab — immer noch deutlich günstiger als der Steuerberater. Was welcher Weg kostet: Lohnkosten-Rechner →
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