Als Kleinunternehmer nach §19 UStG musst du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen — aber dafür einen klaren Hinweis ergänzen. Hier sind alle Pflichtangaben, eine fertige Muster-Rechnung und Tipps für die rechtssichere Umsetzung.
Diese 9 Angaben sind für jede Rechnung Pflicht — auch als Kleinunternehmer. Fehlt eine, kann der Empfänger die Rechnung zurückweisen oder sie ist für seinen Betriebsausgabenabzug nicht gültig.
So sieht eine vollständige Kleinunternehmer-Rechnung aus:
| Pos. | Beschreibung | Menge | Betrag |
|---|---|---|---|
| 1 | Webdesign Startseite (Konzept & Umsetzung) | 1 | 800,00 € |
| 2 | Content-Erstellung (10 Stunden à 60 €) | 10 | 600,00 € |
| Gesamtbetrag: | 1.400,00 € | ||
Seit 1. Januar 2025 müssen B2B-Rechnungen in Deutschland als E-Rechnung empfangbar sein (XRechnung oder ZUGFeRD-Format). Das gilt grundsätzlich auch für Kleinunternehmer.
Allerdings: Es gibt Übergangsfristen für das Ausstellen:
Empfangsseitig schon jetzt Pflicht: Du musst bereits seit 1.1.2025 E-Rechnungen empfangen können (per E-Mail reicht).
→ E-Rechnung 2025: Welche Software unterstützt XRechnung & ZUGFeRD?
Alle unsere getesteten Buchhaltungsprogramme fügen den §19-Hinweis automatisch ein, wenn du deinen Status korrekt eingestellt hast. Empfehlung für Kleinunternehmer: