Ratgeber · Stand 2026

Minijob-Lohnabrechnung 2026: Grenze, Abgaben, Pflichten

603 Euro Verdienstgrenze, pauschale Abgaben, Meldungen an die Minijob-Zentrale: Was Arbeitgeber bei der Abrechnung von Minijobbern 2026 beachten müssen – und wie die Abrechnung in Minuten selbst erledigt ist.

Minijob-Grenze 2026: 603 € Mindestlohn: 13,90 € Für Arbeitgeber

Minijob 2026 in Zahlen

  • Verdienstgrenze: 603 €/Monat bzw. 7.236 €/Jahr (2025: 556 €) – gekoppelt an den Mindestlohn
  • Mindestlohn 2026: 13,90 €/Stunde – ergibt max. rund 43 Arbeitsstunden pro Monat im Minijob
  • Pauschalabgaben Arbeitgeber (gewerblich): 15 % Rentenversicherung + 13 % Krankenversicherung + 2 % Pauschsteuer + Umlagen ≈ 31–32 %
  • Meldestelle: Minijob-Zentrale (nicht die Krankenkasse des Mitarbeiters)

Die Minijob-Grenze 2026: 603 Euro

Seit der Kopplung an den Mindestlohn steigt die Minijob-Grenze automatisch mit: Sie berechnet sich als Mindestlohn × 130 Stunden ÷ 3 Monate. Mit dem Mindestlohn von 13,90 € (2026) ergibt das aufgerundet 603 € pro Monat. Wer dauerhaft mehr zahlt, rutscht in den Midijob-Bereich (603,01 € bis 2.000 €) mit regulärer Sozialversicherungspflicht.

Diese Abgaben zahlen Arbeitgeber

Für gewerbliche Minijobber führen Arbeitgeber pauschale Abgaben an die Minijob-Zentrale ab: 15 % Rentenversicherung, 13 % Krankenversicherung und 2 % einheitliche Pauschsteuer, dazu kleine Umlagen für Krankheit (U1), Mutterschaft (U2) und Insolvenzgeld. In Summe rund 31–32 % zusätzlich zum ausgezahlten Lohn. Bei einem 603-€-Minijob kostet der Mitarbeiter den Betrieb also insgesamt rund 790 €.

Wichtig: Der Minijobber selbst zahlt in der Regel nur den Eigenanteil zur Rentenversicherung (3,6 %) – oder nichts, wenn er sich davon befreien lässt.

Pflichten bei der Abrechnung

  • Anmeldung bei der Minijob-Zentrale (vor Beschäftigungsbeginn, bei Sofortmeldepflicht-Branchen sofort)
  • Monatliche Beitragsnachweise und Jahresmeldungen
  • Mindestlohn-Dokumentation der Arbeitszeiten
  • Lohnabrechnung erstellen und Verdienstgrenze überwachen (Achtung bei Sonderzahlungen: Weihnachtsgeld zählt mit!)

Genau hier hilft Lohnsoftware: Lexware Office Lohn & Gehalt (unser Testsieger, ab 12,90 €/Monat) legt Minijobber korrekt an, rechnet die Pauschalabgaben automatisch, überwacht Grenzen und übermittelt alle Meldungen an die Minijob-Zentrale. Unsere Redaktion rechnet eigene Minijobs seit 2018 so ab – inklusive Sonderzahlungen, ohne dass je eine Meldung angemahnt wurde.

Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte gibt die Minijob-Zentrale (minijob-zentrale.de); die Umlagesätze ändern sich jährlich.

Häufige Fragen zur Minijob-Abrechnung

603 € pro Monat bzw. 7.236 € pro Jahr. Die Grenze ist an den Mindestlohn (2026: 13,90 €/Stunde) gekoppelt und steigt mit ihm. Bei Mindestlohn sind damit rund 43 Stunden pro Monat möglich.
Zusätzlich zum Lohn fallen pauschale Abgaben von rund 31–32 % an (15 % RV, 13 % KV, 2 % Pauschsteuer, plus Umlagen). Ein voller 603-€-Minijob kostet den Betrieb damit insgesamt rund 790 € pro Monat.
Ja – einmalige Zahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld zählen zum Jahresverdienst (max. 7.236 €). Wer durch eine Sonderzahlung über die Grenze rutscht, riskiert die Sozialversicherungspflicht des Jobs. Gute Lohnsoftware warnt davor automatisch.
Ja, mit Lohnsoftware ist das der Normalfall: Lexware Office Lohn & Gehalt (ab 12,90 €/Monat) berechnet Pauschalabgaben automatisch und meldet an die Minijob-Zentrale. Alternativ übernimmt ein Lohnbüro wie Lohnhelden die Abrechnung ab 8,90 €/Fall komplett.

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