Brutto, Netto, SV-Tage, Steuerklasse, KV-Zusatzbeitrag – eine Gehaltsabrechnung wirkt kryptischer, als sie ist. Hier erklären wir jede Position, mit den aktuellen Beitragssätzen 2026. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Lohnsteuer: Der größte Posten. Sie richtet sich nach Bruttohöhe und Steuerklasse (I–VI) und ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer – die endgültige Steuer regelt die Jahreserklärung. Kirchensteuer (8 % in Bayern/Baden-Württemberg, sonst 9 % der Lohnsteuer) zahlen nur Kirchenmitglieder. Der Solidaritätszuschlag fällt seit 2021 nur noch bei hohen Einkommen an.
| Zweig | Gesamt | Arbeitnehmer-Anteil | Arbeitgeber-Anteil |
|---|---|---|---|
| Rentenversicherung (RV) | 18,6 % | 9,3 % | 9,3 % |
| Arbeitslosenversicherung (AV) | 2,6 % | 1,3 % | 1,3 % |
| Krankenversicherung (KV) | 14,6 % + Zusatzbeitrag (Ø 2,9 %) | 7,3 % + halber Zusatz | 7,3 % + halber Zusatz |
| Pflegeversicherung (PV) | 3,6 % | 1,8 % (Kinderlose ab 23: 2,4 %) | 1,8 % |
Stand 2026, ohne Gewähr. Besonderheiten: Der KV-Zusatzbeitrag ist kassenindividuell (Durchschnitt 2026: 2,9 %). In der Pflegeversicherung sinkt der AN-Beitrag ab dem 2. Kind unter 25 um je 0,25 Punkte; in Sachsen ist die Verteilung AG/AN abweichend. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen bleibt der übersteigende Lohn beitragsfrei.
Zum Brutto kommen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (zusammen rund 21 % plus Umlagen U1/U2/Insolvenzgeld und Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung). Ein 4.000-€-Brutto-Gehalt kostet den Betrieb also grob 4.850–4.950 € pro Monat. Wer selbst abrechnet, sieht diese Posten in der Software transparent aufgeschlüsselt – z. B. in unserem Testsieger Lexware Office Lohn & Gehalt.
Übrigens: Fehler auf Abrechnungen sind häufiger, als man denkt – falsche Steuerklasse nach Heirat, veralteter KV-Zusatzbeitrag, fehlende Kinderfreibeträge. Ein Blick lohnt sich jeden Monat, als Arbeitnehmer wie als Arbeitgeber.
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