Alle Stufen der E-Rechnungspflicht für inländische B2B-Umsätze in Deutschland: die Empfangspflicht seit dem 1. Januar 2025, die gestaffelte Ausstellungspflicht ab 2027 (Vorjahresumsatz über 800.000 Euro) und ab 2028 (alle Unternehmen), die Übergangsregelungen bis Ende 2026 bzw. Ende 2027 sowie alle dauerhaften Ausnahmen einschließlich der Kleinunternehmer-Befreiung nach § 34a UStDV. Jede Regelung mit Geltungszeitraum, betroffenem Personenkreis und Rechtsgrundlage.
Sortiert nach Beginn des Geltungszeitraums; dauerhafte Ausnahmen am Ende. Jeder Regelungname verlinkt die Quellseite, gegen die die Angaben verifiziert wurden.
| Name | Art | Gültig ab | Betroffene | Shop |
|---|---|---|---|---|
| Empfangspflicht für E-Rechnungen | Pflicht | 2025-01-01 | Alle inländischen Unternehmen (B2B), einschließlich Kleinunternehmer | – |
| Übergangsregelung Papier- und PDF-Rechnungen bis 31.12.2026 | Übergangsregelung | 2025-01-01 | Alle Unternehmen | – |
| Ausstellungspflicht ab 2027 bei mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz | Pflicht | 2027-01-01 | Unternehmen mit mehr als 800.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr | – |
| Übergangsregelung bis 31.12.2027 für Unternehmen bis 800.000 € | Übergangsregelung | 2027-01-01 | Unternehmen mit höchstens 800.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr | – |
| Übergangsregelung für EDI-Verfahren bis 31.12.2027 | Übergangsregelung | 2025-01-01 | Unternehmen, die elektronischen Datenaustausch (EDI) nutzen | – |
| Ausstellungspflicht ab 2028 für alle Unternehmen | Pflicht | 2028-01-01 | Alle inländischen Unternehmen bei B2B-Umsätzen | – |
| Ausnahme Kleinunternehmer nach § 19 UStG | Ausnahme | 2025-01-01 | Kleinunternehmer nach § 19 UStG | – |
| Ausnahme Kleinbetragsrechnungen bis 250 € | Ausnahme | – | Alle Unternehmen bei Rechnungen bis 250 € Gesamtbetrag | – |
| Ausnahme Fahrausweise | Ausnahme | – | Aussteller von Fahrausweisen | – |
| Ausnahme B2C und Ausland sowie steuerfreie Umsätze | Ausnahme | – | Rechnungen an Privatpersonen, an ausländische Unternehmen und über steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8–29 UStG | – |
„–“ = Angabe liegt uns nicht belegt vor (wir raten keine Werte). Dieser Datensatz enthält keine Preise — er gibt gesetzliche Fristen und Regelungen wieder. Alle Shop-Links sind Affiliate-Links (Anzeige).
Dieser Datensatz steht unter der Lizenz CC BY 4.0. Du darfst die Daten kopieren, weiterverwenden und zitieren – auch kommerziell und in KI-Anwendungen. Einzige Bedingung: Nenne buchhaltungssoftware-test.de als Quelle.
Die Regelungen stammen aus dem Umsatzsteuergesetz in der Fassung des Wachstumschancengesetzes (März 2024), der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2024 sowie den beiden BMF-Schreiben zur E-Rechnung vom 15. Oktober 2024 und 15. Oktober 2025. Alle Angaben wurden am 4. August 2026 gegen die Veröffentlichungen des Bundesfinanzministeriums und mehrerer IHKs geprüft. Dieser Datensatz gibt den Rechtsstand wieder und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Felder, zu denen uns keine belegte Angabe vorliegt, bleiben bewusst leer. Jede Regelung im JSON verlinkt seine Quelle.