E-Rechnungspflicht in Deutschland: Fristen, Übergangsregelungen und Ausnahmen: 10 Regelungen als offene Daten

Alle Stufen der E-Rechnungspflicht für inländische B2B-Umsätze in Deutschland: die Empfangspflicht seit dem 1. Januar 2025, die gestaffelte Ausstellungspflicht ab 2027 (Vorjahresumsatz über 800.000 Euro) und ab 2028 (alle Unternehmen), die Übergangsregelungen bis Ende 2026 bzw. Ende 2027 sowie alle dauerhaften Ausnahmen einschließlich der Kleinunternehmer-Befreiung nach § 34a UStDV. Jede Regelung mit Geltungszeitraum, betroffenem Personenkreis und Rechtsgrundlage.

Über diesen Datensatz: 10 Regelungen. Preise: Dieser Datensatz enthält keine Preise — er gibt gesetzliche Fristen und Regelungen wieder. Lizenz: CC BY 4.0 – Nutzung und Zitieren ausdrücklich erlaubt, Namensnennung: buchhaltungssoftware-test.de.
Maschinenlesbar: daten/e-rechnung-fristen.json (vollständige Rohdaten inkl. aller Attribute und Quellenangaben)

Alle 10 Regelungen im Überblick

Sortiert nach Beginn des Geltungszeitraums; dauerhafte Ausnahmen am Ende. Jeder Regelungname verlinkt die Quellseite, gegen die die Angaben verifiziert wurden.

Name Art Gültig ab Betroffene Shop
Empfangspflicht für E-Rechnungen Pflicht 2025-01-01 Alle inländischen Unternehmen (B2B), einschließlich Kleinunternehmer
Übergangsregelung Papier- und PDF-Rechnungen bis 31.12.2026 Übergangsregelung 2025-01-01 Alle Unternehmen
Ausstellungspflicht ab 2027 bei mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz Pflicht 2027-01-01 Unternehmen mit mehr als 800.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr
Übergangsregelung bis 31.12.2027 für Unternehmen bis 800.000 € Übergangsregelung 2027-01-01 Unternehmen mit höchstens 800.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr
Übergangsregelung für EDI-Verfahren bis 31.12.2027 Übergangsregelung 2025-01-01 Unternehmen, die elektronischen Datenaustausch (EDI) nutzen
Ausstellungspflicht ab 2028 für alle Unternehmen Pflicht 2028-01-01 Alle inländischen Unternehmen bei B2B-Umsätzen
Ausnahme Kleinunternehmer nach § 19 UStG Ausnahme 2025-01-01 Kleinunternehmer nach § 19 UStG
Ausnahme Kleinbetragsrechnungen bis 250 € Ausnahme Alle Unternehmen bei Rechnungen bis 250 € Gesamtbetrag
Ausnahme Fahrausweise Ausnahme Aussteller von Fahrausweisen
Ausnahme B2C und Ausland sowie steuerfreie Umsätze Ausnahme Rechnungen an Privatpersonen, an ausländische Unternehmen und über steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8–29 UStG

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Daten nutzen & zitieren

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Woher die Daten stammen

Die Regelungen stammen aus dem Umsatzsteuergesetz in der Fassung des Wachstumschancengesetzes (März 2024), der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2024 sowie den beiden BMF-Schreiben zur E-Rechnung vom 15. Oktober 2024 und 15. Oktober 2025. Alle Angaben wurden am 4. August 2026 gegen die Veröffentlichungen des Bundesfinanzministeriums und mehrerer IHKs geprüft. Dieser Datensatz gibt den Rechtsstand wieder und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Felder, zu denen uns keine belegte Angabe vorliegt, bleiben bewusst leer. Jede Regelung im JSON verlinkt seine Quelle.

Änderungshistorie

  • 04.08.2026Erstveröffentlichung mit 10 Regelungen (Rechtsstand nach BMF-Schreiben vom 15.10.2025)

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